Informationsgespräch (kostenfrei)
In unserem ersten Zusammentreffen können Sie mir Ihr Anliegen schildern. Wir erörtern gemeinsam, welche Behandlungsmethoden für Sie in Frage kommen bzw. mit welcher Methode Sie sich am wohlsten fühlen. Dieses kostenfreie Erstgespräch wird mit 30 Minuten angesetzt. Danach entscheiden Sie, ob wir gemeinsam an Ihrem Thema arbeiten.
Sitzungen
Kommt ein Behandlungsvertrag zwischen uns zustande, folgen die Sitzungen. Eine Therapiesitzung wird mit 50 Minuten angesetzt. Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihrem Wunsch und der Notwendigkeit, ein gemeinsam festgelegtes Ziel zu erreichen.
Termine
Innerhalb kurzer Zeit haben Sie in der Regel einen Gesprächstermin in meiner Praxis. Durch meine Planungen gibt es keine Wartezeiten. Die 50 Minuten habe ich für Sie persönlich reserviert. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, geben Sie bitte mindestens 48 Stunden vorher telefonisch Bescheid. Die Mailbox ist immer eingeschaltet.
Ausfallhonorar
Bei Terminabsage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist die volle Höhe des vereinbarten Stundensatzes von Ihnen zu entrichten. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Honorar
Die Kosten einer Therapie oder Beratung tragen Sie selbst, unabhängig von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt in der Regel nicht.
Die evtl. Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung oder private Zusatzversicherung bei gesetzlich versicherten Personen kann möglich sein, hängt jedoch von Ihren individuellen Versicherungsverträgen ab.
Einen Vertrag schließen wir vor Beginn einer Behandlung miteinander ab. Hier wird auch die Höhe des Honorars festgehalten.
Am Ende jeder Sitzung ist das vereinbarte Honorar in bar zu entrichten. Sie bekommen von mir über jede einzelne Sitzung eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt. Diese können Sie beim Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung einreichen.
Honorar für eine Sitzung á 50 Minuten: 69 €. Diese Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Es fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Soziales Honorar für Schüler, Studenten und Mitmenschen in sozialen Notlagen: eine Sitzung á 50 Minuten: 20 €.
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